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Geschrieben am 24. Oktober 2022

Die nächste DSGVO Abmahnwelle ist ins Rollen gekommen. Websitebetreiber, die Google Fonts (Schriften für Websites) nicht datenschutzkonform in Ihre Website einbinden, riskieren eine Abmahnung mit einer Zahlungsaufforderung von bis zu 250 Euro. In den meisten Fällen kommen die Forderungen von einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien.

Der Hintergrund

Google Fonts dürfen nicht mehr dynamisch von den Google-Servern auf Ihrer Website geladen werden. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, bei dem ein Kläger dagegen klagte, dass seine IP-Adresse an Google weitergeleitet wurde, ohne dass er damit einverstanden war. Er hatte mehrfach eine Website des beklagten Unternehmens besucht, das wie viele hunderttausend andere, Google Fonts verwendete.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts sind eine große Auswahl an kostenlosen Schriftarten von Google, die Sie für Ihre Website benutzen dürfen. Dafür müssen Sie keine Schrift-Pakete downloaden. Die verwendeten Schriftarten werden bei jedem Aufrufen der Seite von den Google-Servern geladen. Genau darin liegt laut den Datenschützern das Problem.

Während der Verbindung zu den Google-Servern wird die IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google übertragen. Rechtlich gesehen dürfen ohne Zustimmung keine personenbezogenen Daten (und dazu zählen IP-Adressen) aus der EU in die Vereinigten Staaten übermittelt werden.

Wie können Google Fonts datenschutzkonform verwendet werden?

Anstatt die Fonts bei jedem Besuch von den Google-Servern zu laden, können sie lokal auf Ihren Server eingebunden werden. So wird die Übertragung von personenbezogenen Daten aus der EU vermieden.

Sie sollten prüfen, ob auf Ihrer Website Webfonts, die automatisch IP-Adresse oder sonstige Daten weiterleiten, verwendet werden. Dies kann einfach über den Quellcode der Website eingesehen werden. Mit dem Google Fonts-Checker können Sie einzelne Seiten auf Ihrer Website überprüfen. Im Zweifel sollten Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten wenden oder sich an einen externen Datenschutzbeauftragten, wie zum Beispiel an unseren Kunde KT-Thomas, wenden.

Sollte auch auf Ihrer Website Google-Fonts geladen werden, sprechen Sie uns gerne an! Wir können für Sie die entsprechenden Fonts lokal auf Ihrem Server ablegen.

Was Sie tun können, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben

Falls Sie wegen falscher Einbindung von Google Fonts eine Abmahnung erhalten haben, gibt es von eRecht24 einen ausführlichen Artikel, der unter anderem auch Handlungsempfehlungen vorschlägt.

Ihre Kontaktperson zu diesem Thema
Tobias Klein
Geschäftsführer
Creative Director