
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was muss ich als Webseitenbetreiber beachten?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und richtet sich nicht nur an große Unternehmen, sondern auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Für viele Webseitenbetreiber mag das zunächst wie eine weitere bürokratische Hürde wirken, doch das Gesetz bietet auch klare Chancen. Das zentrale Ziel des BFSG ist es, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben – einschließlich digitaler Angebote wie Webseiten. Als Unternehmen müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Webseite von allen Nutzern, unabhängig von deren Fähigkeiten, problemlos genutzt werden kann.
Die gute Nachricht: Eine barrierefreie Webseite bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern kann Ihre Reichweite erhöhen, die Nutzererfahrung verbessern und Ihrem Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Menschen mit Einschränkungen, ältere Nutzer oder Menschen mit temporären Beeinträchtigungen stellen eine wachsende Zielgruppe dar, die häufig übersehen wird, obwohl sie über beträchtliche Kaufkraft verfügt.
Darüber hinaus hat Barrierefreiheit auch Auswirkungen auf Ihre Suchmaschinenoptimierung (SEO). Webseiten, die barrierefrei gestaltet sind, sind oft besser strukturiert, schneller und nutzerfreundlicher – all dies sind Faktoren, die von Suchmaschinen positiv bewertet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit minimalem Aufwand und ohne tiefgehendes technisches Know-how die Anforderungen des BFSG umsetzen können. Vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen und machen Sie Ihre Webseite zukunftssicher, indem Sie frühzeitig Maßnahmen ergreifen.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Webseiten sind betroffen?
- Wichtige Anforderungen für Ihre Webseite
- Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
- Praktische Schritte zur Umsetzung
- Vorteile der Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen
1. Welche Webseiten sind betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, betrifft eine Vielzahl von Webseiten und Online-Diensten, die Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Dazu gehören nicht nur große Unternehmen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.
- Unternehmensgröße: Grundsätzlich sind Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Kleinstunternehmen, die diese Schwellenwerte nicht überschreiten, sind teilweise von der Verpflichtung befreit, wenn sie keine Produkte, sondern nur Dienstleistungen anbieten.
- Online-Shops: Alle Betreiber von Online-Shops müssen sicherstellen, dass ihre Shops barrierefrei sind. Dabei geht es nicht nur um den eigentlichen Kaufprozess, sondern auch um alle Interaktionsmöglichkeiten auf der Webseite.
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Bereits ein Online-Buchungstool – wie zum Beispiel ein Terminplaner – fällt unter die BFSG-Pflichten, da es eine Form des elektronischen Geschäftsverkehrs darstellt. Wenn Sie auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular anbieten, das Kunden die Möglichkeit zur Terminvereinbarung gibt, gilt dies ebenfalls als betroffener Dienst.
Zusätzlich betrifft das BFSG auch Webseiten von Behörden. Laut der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die seit 2011 gilt, müssen öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Das BFSG ergänzt diese Anforderungen und erweitert sie auf den privaten Sektor.
Übergangsfristen
Für Selbstbedienungsterminals, wie z.B. Geldautomaten oder Check-in-Automaten, gibt es eine erweiterte Übergangsfrist bis zum Jahr 2040. Diese Frist ermöglicht es Betreibern solcher Geräte, die technischen Anpassungen über einen längeren Zeitraum hinweg vorzunehmen.
Für Webseiten gibt es keine Übergangsfrist. Wichtig ist, dass Unternehmen frühzeitig damit beginnen sollten, ihre Webseiten und Online-Dienste auf Barrierefreiheit zu prüfen, um rechtzeitig bis zum 28. Juni 2025 konform zu sein und mögliche Bußgelder oder andere Sanktionen zu vermeiden.
Kurz gesagt
Ob Unternehmen oder Behörden – wenn Ihre Webseite Produkte, Dienstleistungen oder Interaktionsmöglichkeiten bietet, sollten Sie rechtzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit ergreifen, um Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen zu vermeiden.
2. Wichtige Anforderungen für Ihre Webseite
Um Ihre Webseite BFSG-konform zu gestalten, müssen bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden. Diese beziehen sich auf verschiedene Aspekte der Nutzererfahrung und sorgen dafür, dass Ihre Webseite für Menschen mit Behinderungen zugänglich und einfach nutzbar ist. Hier sind die wichtigsten Anforderungen, die Sie beachten sollten:
- Barrierefreie Navigation
Ihre Webseite muss klar strukturiert und einfach navigierbar sein, damit Nutzer mit unterschiedlichen Einschränkungen problemlos darauf zugreifen können. Verwenden Sie logische Menüs und eine klare Seitenhierarchie, die auch von Screenreadern leicht erfasst werden kann. Jede Funktion auf Ihrer Webseite sollte über die Tastatur zugänglich sein. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die keine Maus verwenden können. Achten Sie darauf, dass sich alle Links und Schaltflächen durch die Taste „Tab“ ansteuern lassen und mit der Enter-Taste ausgelöst werden können. Die Reihenfolge, in der die Elemente beim Tabben durchlaufen werden, sollte logisch und klar strukturiert sein. Andere wichtige Tasten sind:- Pfeiltasten für Navigation in Menüs
- Leertaste für das Aktivieren von Schaltflächen
- Escape-Taste zum Schließen von Dialogen und Menüs
- Alternativtexte für Bilder
Visuelle Inhalte wie Bilder und Grafiken müssen mit Alternativtexten (Alt-Tags) versehen werden, damit Screenreader diese beschreiben können. Der Text sollte klar und präzise erklären, was auf dem Bild zu sehen ist. So können Menschen mit Sehbehinderungen verstehen, welche Informationen visuell präsentiert werden. - Lesbarkeit von Texten: Schriftarten, Abstände, Layout
Achten Sie darauf, dass die Schriftarten gut lesbar und nicht zu dekorativ sind. Idealerweise sollten Sie eine Schriftgröße von mindestens 16 Pixel verwenden. Zeilenabstände von 1,5-facher Schriftgröße sowie ausreichend große Abstände zwischen den Buchstaben verbessern die Lesbarkeit. Ein optimaler Zeilenumbruch sollte nach etwa 50-75 Zeichen erfolgen. Zudem sollten Schaltflächen groß genug sein, um auch von Menschen mit motorischen Einschränkungen einfach bedient werden zu können. Die empfohlene Mindestgröße für interaktive Elemente wie Buttons beträgt 44×44 Pixel - Formulare und interaktive Elemente
Formulare auf Ihrer Webseite müssen barrierefrei sein. Das bedeutet, dass alle Felder korrekt beschriftet sein sollten und die Eingabe per Tastatur problemlos möglich ist. Fügen Sie klare Label-Beschriftungen hinzu und stellen Sie sicher, dass Fehlerhinweise verständlich sind und den Nutzer durch den Prozess führen. Bieten sie auch Alternativen an, nicht jeder Nutzer kann oder möchte ein Online-Formular verwenden, auch wenn es barrierefrei gestaltet ist. Für Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen oder anderen Beeinträchtigungen können E-Mail– oder Telefonanrufe eine wichtige Alternative darstellen. Diese Alternativen bieten Nutzern mehr Flexibilität und reduzieren mögliche Hürden. - Barrierefreiheit von Multimedia-Inhalten
Videos und Audios müssen zugänglich gemacht werden, indem Sie Untertitel und gegebenenfalls Audiodeskriptionen hinzufügen. Dies stellt sicher, dass auch gehörlose oder sehbehinderte Menschen Ihre Inhalte vollständig erfassen können. - Barrierefreie Captchas
Captchas stellen häufig eine Barriere dar, da sie für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen schwer verständlich sind. Nutzen Sie alternative barrierefreie Captchas, die z.B. visuelle oder auditive Bestätigungen bieten, und stellen Sie sicher, dass diese für Screenreader zugänglich sind. Alternativ können Sie einfache Fragen oder mathematische Aufgaben verwenden, die ebenfalls barrierefrei sind. - Skalierbarkeit von Inhalten
Inhalte sollten skalierbar sein, ohne dass die Funktionalität oder das Layout der Webseite beeinträchtigt wird. Dies ermöglicht es Nutzern, die Schriftgröße an ihre Bedürfnisse anzupassen. Verwenden Sie relative Maßeinheiten wie „em“ oder „rem“ anstelle von festen Pixelwerten, um die Schriftgröße flexibel zu halten. - Komplexe Navigation und zu viele Call-to-Actions (CTA)
Eine komplexe Navigation mit vielen Untermenüs kann Menschen mit kognitiven Einschränkungen verwirren. Versuchen Sie, Ihre Navigation so einfach und verständlich wie möglich zu halten. Zudem sollten zu viele Call-to-Actions (CTAs) oder Unique Selling Propositions (USPs) vermieden werden, da dies ebenfalls überfordern kann. Beschränken Sie sich auf das Wesentliche, um eine klare und einfache Interaktion zu ermöglichen. - aria-Attribute für zusätzliche Unterstützung
Nutzen Sie aria-Attribute (Accessible Rich Internet Applications), um Screenreadern zusätzliche Informationen zu liefern. Beispielsweise können Sie damit festlegen, welche Elemente besonders wichtig sind oder wie sich ein interaktives Element verhält. Dies ermöglicht eine verbesserte Zugänglichkeit für Nutzer, die auf Hilfstechnologien angewiesen sind.
Indem Sie diese Maßnahmen ergreifen, schaffen Sie eine inklusive Nutzererfahrung und erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen des BFSG. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung der Vorschriften bei, sondern verbessert auch die Zufriedenheit und Reichweite Ihrer Webseite insgesamt.
Zusätzliche Anforderungen an Behörden-Webseiten
Die Anforderungen an Behörden-Webseiten zielen darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen ebenso wie alle anderen Bürger Zugang zu öffentlichen Informationen und Diensten erhalten. Diese Pflichten umfassen:
- Leichte Sprache und Gebärdensprache:
Zusätzlich müssen viele Webseiten öffentlicher Stellen Inhalte in Leichter Sprache und, in manchen Fällen, in Gebärdensprache bereitstellen. - Transparenz und Feedbackmöglichkeiten:
Öffentliche Stellen müssen zudem eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und eine Kontaktmöglichkeit bieten, über die Nutzer auf Barrieren hinweisen können.
Da der öffentliche Sektor bereits durch die BITV-Verordnung zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, stellt das BFSG eine Erweiterung der bestehenden Vorschriften dar und harmonisiert die Anforderungen mit denen des privaten Sektors. Behörden-Webseiten müssen also weiterhin hohe Standards einhalten, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte und Dienstleistungen allen Bürgern zugänglich sind.
Insgesamt fallen sowohl private als auch öffentliche Webseiten unter das BFSG, und beide müssen Maßnahmen ergreifen, um den barrierefreien Zugang zu gewährleisten.
3. Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Die Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) kann für Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben. Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen sowohl rechtliche als auch finanzielle Sanktionen.
- Bußgelder
Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Die genaue Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes ab, also davon, in welchem Umfang die Barrierefreiheit nicht gewährleistet wurde und welche Auswirkungen dies auf die Nutzer hat. - Verkaufs- und Bereitstellungsverbote
Neben Geldstrafen können Behörden auch Verkaufs- oder Bereitstellungsverbote für Webseiten und Dienstleistungen verhängen, die den Anforderungen nicht entsprechen. Dies kann dazu führen, dass Ihre Webseite oder bestimmte digitale Angebote zeitweise offline genommen werden, bis die erforderlichen Anpassungen vorgenommen wurden. - Abmahnungen und Wettbewerbsrecht
Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen könnte zudem zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände führen, die auf das Wettbewerbsrecht gestützt werden. Diese Abmahnungen können nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch den Ruf des Unternehmens schädigen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer die Barrierefreiheit seiner Webseite vernachlässigt, setzt sich nicht nur finanziellen Strafen aus, sondern riskiert auch den Ausschluss vom Markt und rechtliche Auseinandersetzungen. Es lohnt sich daher, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die BFSG-Vorgaben zu erfüllen und diesen Konsequenzen vorzubeugen.
4. Praktische Schritte zur Umsetzung
Um Ihre Webseite barrierefrei und BFSG-konform zu gestalten, müssen Sie keine riesigen Investitionen tätigen oder über tiefgreifendes technisches Know-how verfügen. Es gibt einige praktische und kostengünstige Schritte, die Sie sofort umsetzen können, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Nutzererfahrung zu verbessern:
- Testen Sie Ihre Webseite mit einem Screenreader
Ein wesentlicher Bestandteil der Barrierefreiheit ist die Kompatibilität Ihrer Webseite mit Screenreadern, die von Menschen mit Sehbehinderungen genutzt werden, um Inhalte vorgelesen zu bekommen. - Plugins für barrierefreie Funktionen integrieren
Es gibt hilfreiche Plugins, um Barrierefreiheit ohne tiefgehende technische Kenntnisse zu verbessern. Eines der führenden Tools in diesem Bereich ist das Plugin von Eye-Able. Dieses Plugin ermöglicht es Nutzern, die Webseite individuell anzupassen, z.B. durch die Vergrößerung von Schriftarten, das Ändern von Kontrasten oder das Aktivieren von Text-zu-Sprache-Funktionen. Es bietet eine Vielzahl an barrierefreien Anpassungen, die Ihre Webseite zugänglicher machen. - Multimedia-Inhalte barrierefrei gestalten
Videos und Audio-Inhalte spielen eine wichtige Rolle auf vielen Webseiten, müssen jedoch ebenfalls barrierefrei zugänglich gemacht werden. Hierzu gehört die Bereitstellung von Untertiteln für Videos, um gehörlosen oder schwerhörigen Nutzern den Zugang zu ermöglichen. Zusätzlich sollten Sie für Sehbehinderte Audiodeskriptionen hinzufügen, die visuelle Informationen in Worten wiedergeben. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass multimediale Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich sind. - Überprüfen und Korrigieren von Kontrasten und Texten
Eine einfache, aber effektive Maßnahme ist die Überprüfung der Kontraste zwischen Text und Hintergrund auf Ihrer Webseite. Tools wie WAVE helfen Ihnen dabei, sicherzustellen, dass der Kontrast stark genug ist, damit auch Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen die Inhalte gut lesen können. Texte sollten zudem klar strukturiert und gut verständlich sein, um die Zugänglichkeit zu erhöhen. - Regelmäßige Überprüfungen und Updates
Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Planen Sie regelmäßige Kontrollen Ihrer Webseite ein, um sicherzustellen, dass alle neuen Inhalte und Funktionen barrierefrei sind. Dies kann mit den oben genannten Tools und Plugins problemlos durchgeführt werden. Mit minimalem Aufwand bleiben Sie so BFSG-konform und bieten Ihren Nutzern eine bessere Erfahrung.
Durch diese praktischen Schritte können Sie sicherstellen, dass Ihre Webseite barrierefrei ist und den Anforderungen des BFSG gerecht wird – ohne große Investitionen oder technisches Know-how.
5. Vorteile der Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich. Hier sind die wichtigsten Vorteile, die Sie durch die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen gewinnen können:
- Erweiterte Zielgruppe
Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es, eine größere Zielgruppe zu erreichen. Menschen mit Behinderungen machen in Deutschland etwa 10 Millionen Personen aus. Indem Sie Ihre Webseite zugänglich gestalten, öffnen Sie Ihr Unternehmen für diese potenziellen Kunden, die häufig übersehen werden. Zudem profitieren auch ältere Menschen oder Nutzer mit temporären Einschränkungen, wie z.B. nach einer Verletzung, von barrierefreien Funktionen. - Verbesserte Nutzererfahrung für alle
Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Einschränkungen zugute. Eine gut strukturierte, leicht zugängliche Webseite bietet allen Nutzern eine verbesserte User Experience. Klarere Navigation, bessere Lesbarkeit und optimierte Kontraste machen Ihre Seite für alle Besucher angenehmer und einfacher zu bedienen. - Besseres SEO-Ranking
Suchmaschinen wie Google belohnen barrierefreie Webseiten, da sie meist auch benutzerfreundlicher und besser strukturiert sind. Aspekte wie Alt-Texte für Bilder, schnelle Ladezeiten und klare Hierarchien werden von Suchmaschinen positiv bewertet, was zu einem besseren SEO-Ranking führt und Ihre Sichtbarkeit erhöht. - Rechtliche Absicherung
Durch die frühzeitige Umsetzung der BFSG-Anforderungen schützen Sie Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und Abmahnungen, die durch Nichteinhaltung der Vorgaben entstehen können. Dies hilft Ihnen, rechtliche Auseinandersetzungen und hohe Strafen zu vermeiden. - Stärkung des Unternehmensimages
Ein weiteres starkes Argument für Barrierefreiheit ist der Imagegewinn. Ein Unternehmen, das sich für Inklusion einsetzt und darauf achtet, dass alle Nutzergruppen Zugang zu seinen digitalen Angeboten haben, sendet ein positives Signal. Dies kann nicht nur die Bindung zu bestehenden Kunden stärken, sondern auch neue Kunden und Partner anziehen, die Wert auf soziale Verantwortung legen.
Barrierefreiheit bietet Ihnen also nicht nur den Vorteil der gesetzlichen Konformität, sondern unterstützt Sie dabei, Ihre Reichweite zu vergrößern, die Kundenzufriedenheit zu erhöhen und sich als modernes und verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren.
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