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Datenschutzerklärung ist Pflicht. Das sollten Sie wissen!

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  • Geschrieben am 14. März 2017

    Jeder Websiteanbieter muss nach §13 Telemediengesetz (TMG) eine Datenschutzerklärung auf seiner Webseite einbinden. Und zwar so, dass man sie leicht auffinden und anklicken kann. Ist das nicht der Fall, drohen schmerzhafte Abmahnungen.

    Jeder Websiteanbieter muss nach §13 Telemediengesetz (TMG) eine Datenschutzerklärung auf seiner Webseite einbinden. Und zwar so, dass man sie leicht auffinden und anklicken kann. Ist das nicht der Fall, drohen schmerzhafte Abmahnungen.

    Der Inhalt der Datenschutzerklärung ergibt sich aus den auf der Webseite erfolgten Datenverwendungen, z. B.: die Erhebung von IP-Adressen (um die Webseite überhaupt aufrufen zu können) oder die vom Browser übermittelten Daten.

    Aber auch Informationen über den Einsatz von Webanalysetools (Google Analytics, Piwik) oder die Datenverwertung bei Online-Bewerbungen und Newsletter-Abos sind Pflicht. Allein der Einsatz eines Kontaktformulars macht einen entsprechenden Hinweis notwendig.

    In jedem dieser Fälle sollte auf das Widerspruchsrecht der Betroffenen hingewiesen werden und im Fall der Analysetools auch eine technische Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt werden.

    Zu diesem Thema haben wir auch Spezialisten befragt, wie zum Beispiel die Firma Trainsol training & solutios.net GmbH, Mannheim. Vertriebsleiter Michael Wiede hat uns folgende Informationen für Sie zusammengestellt:

    Das Schöne an einer guten Datenschutzerklärung

    Betreiber von Webseiten sind gesetzlich verpflichtet, eine aktuelle und korrekte Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Fehlende, fehlerhafte, kopierte oder unfachmännisch generierte Datenschutzerklärungen lassen Rückschlüsse auf einen mangelhaft organisierten Datenschutz zu. Damit steigt das Risiko behördlicher Ermittlungen, bei denen dann häufig noch gravierendere Datenschutzverstöße ans Licht treten können.

    Wer sich unauffällig verhalten will, ist gut beraten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Um die vermehrten Datenschutz-Prüfungen durchführen zu können, stocken die Behörden aktuell sogar massiv ihr Personal auf. Bei Verstößen gegen den Datenschutz droht der Gesetzgeber aktuell mit Bußgeldern bis zu 300.000,- EUR im Einzelfall. Mit der finalen Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 werden noch weitaus höhere Bußgelder (20 Mio. EUR oder bis zu 4% des Weltjahresumsatzes) verhängt.

    Mit einer guten Datenschutzerklärung vermitteln Sie dem Besucher Ihrer Webseite das gute Image Ihres Unternehmens und demonstrieren Ihren solide organisierten Datenschutz.

    Haben Sie Fragen zum betrieblichen Datenschutz? Dann rufen Sie mich einfach an oder senden mir eine E-Mail – ich bin gerne für Sie da!

    Michael Wiede
    training & solutions.net GmbH
    Innere Wingertstraße 9
    68309 Mannheim

    Tel. 0621 3396 209
    E-Mail: mw@trainsol.de
    www.trainsol.de

    Ihre Kontaktperson zu diesem Thema
    Tobias Klein
    Geschäftsführer